Inkassobüro für Handelsforderungen mit Sitz in Spanien, im Auftrag deutscher Gläubiger. Erst außergerichtlich. Gerichtlich nur, wenn es sich rechnet. Kein Erfolg, keine Gebühr.
Eine Handelsforderung gegen ein spanisches Unternehmen wird zuerst in einer dokumentierten außergerichtlichen Phase, auf Spanisch und aus Spanien heraus, eingezogen — die meisten unbestrittenen Fälle sind in 20 bis 60 Tagen erledigt. Schweigt der Schuldner, unterbricht das Burofax (zertifizierte Mahnung) die fünfjährige Verjährung (Art. 1964 Código Civil), und das spanische Mahnverfahren (proceso monitorio) macht aus Ihrer Rechnung einen Vollstreckungstitel — ohne Streitwertgrenze. Sie zahlen nichts, bis das Geld eingegangen ist.
Sie haben nach Spanien geliefert oder dort geleistet, drei Mahnungen geschickt — höflich, dann bestimmt, dann unbeantwortet — und fragen sich, ob eine Forderung jenseits der Pyrenäen Ihre Zeit noch wert ist. Genau darauf setzt der Schuldner: Ein Gläubiger in Stuttgart oder Hamburg hat vor Ort keine Konsequenz anzubieten. Wer aus Deutschland ein Mahnverfahren kennt, erwartet Struktur — und die gibt es in Spanien, nur unter anderem Namen. Nachfolgend die vollständige Route: die außergerichtliche Phase und was sie erledigt, die drei Eskalationswege mit ihren Kosten, und was Sie das alles kostet, wenn wir nichts einziehen (nichts). Wir beginnen mit dem Schritt, den die meisten Gläubiger überspringen: den 72 Stunden vor dem ersten Anruf.
Rechnung, Bestellung, Lieferschein, E-Mail-Verlauf. Innerhalb von vier Arbeitsstunden ist der Fall registriert, einem Sachbearbeiter zugewiesen und in unsere spanische Bearbeitungskette eingespeist. Der Druck beginnt am selben Tag.
Registro Mercantil, BORME, Bonitätsdatenbanken, steuerliche Abgleiche. Vor dem ersten Anruf kennen wir die tatsächlichen Geschäftsführer, den aktuellen Sitz, die Schwestergesellschaften und die Anzeichen einer stillen Insolvenz — was die gesamte Strategie verändert.
Anruf beim Geschäftsführer, E-Mail mit Lesebestätigung, WhatsApp an den Finanzleiter, Einschreiben an den Sitz. Spanien läuft über WhatsApp; ein Mahnschreiben allein ist ein Möbelstück.
Angebot, Gegenangebot, Ratenplan, unterschriebene Vereinbarung — jedes Zugeständnis wird dokumentiert, weil aus dem Fall noch eine Klage werden kann. Eine verpasste Rate löst die sofortige Eskalation aus; der Schuldner weiß das schriftlich, bevor er unterschreibt.
Das Burofax ist die spanische Mahnung mit zertifiziertem Inhalt und zertifizierter Zustellung — es unterbricht die Verjährung und ist das Beweisfundament für das Mahnverfahren. Der Fall wechselt auf den gerichtlichen Weg, ohne dass etwas neu dokumentiert werden muss. Alle Einzelheiten im Rechtsleitfaden.
Unbestrittene Rechnungen, aktives Unternehmen. Der Standardweg — und zugleich das Beweisbündel für alles Weitere.
Das Pendant zum deutschen Mahnverfahren: dokumentierte Forderung, 20 Werktage für den Schuldner, Schweigen = Titel. Ohne Streitwertgrenze.
Von Deutschland aus, ohne Verhandlung: Formblatt A, 30 Tage Einspruchsfrist, Vollstreckungstitel in der gesamten EU. Von weniger als 15 % der berechtigten Gläubiger genutzt.
Weil die Konsequenz vor Ort sein muss. Ein deutsches Urteil wird in Spanien ohne Exequatur vollstreckt (Brüssel Ia-Verordnung), aber es muss erst erwirkt und dann von spanischen Händen vollstreckt werden. Ein in Spanien ansässiges Büro ruft von einer spanischen Nummer an, liest das Handelsregister des Schuldners, erscheint bei Bedarf an dessen Sitz und reicht das Mahnverfahren direkt beim Gericht seines Wohnsitzes ein. Sie bleiben in Deutschland und erhalten das Geld.
Durch eine dokumentierte außergerichtliche Phase, auf Spanisch aus Spanien heraus geführt und auf das Handelsregister des Schuldners gestützt — die meisten unbestrittenen Fälle sind in 20 bis 60 Tagen erledigt. Andernfalls Burofax und Mahnverfahren beim Gericht am Sitz des Schuldners.
Die allgemeine Frist beträgt fünf Jahre (Art. 1964 Código Civil) — länger als die drei Jahre des BGB. Ein ordnungsgemäß zugestelltes Burofax unterbricht sie und setzt sie neu in Gang. Die Einbringlichkeit verfällt allerdings weit schneller als die rechtliche Gültigkeit.
Weder für die außergerichtliche Phase noch für das Mahnverfahren bei kleineren Beträgen. Anwalt und procurador werden erst Pflicht, wenn der Schuldner widerspricht und der Fall ins ordentliche Verfahren übergeht — wir beauftragen sie nur, wenn die Wirtschaftlichkeit des Falls es rechtfertigt.
Die außergerichtliche Phase läuft strikt auf Erfolgsbasis: eine vorab vereinbarte Provision auf die eingezogenen Beträge, null, wenn nichts eingezogen wird. Gerichtsgebühren fallen nur bei Eskalation zum Mahnverfahren an und werden Ihnen vor jeder Entscheidung beziffert.
Ja — nach der Brüssel Ia-Verordnung wird ein deutsches Urteil in Spanien ohne Exequatur vollstreckt: Urteil, Bescheinigung nach Art. 53, beglaubigte Übersetzung, Vollstreckungsantrag. Das spanische Gericht behandelt es wie einen inländischen Titel.
Dokumentierte außergerichtliche Fälle werden in der Regel in 20 bis 60 Tagen erledigt. Ein Mahnverfahren fügt je nach Auslastung des Gerichts 2 bis 6 Monate bis zum Vollstreckungstitel hinzu. Der entscheidende Faktor liegt bei Ihnen: der Zeitpunkt, zu dem Sie uns den Fall übergeben.
Die Rechnung, den Liefer- oder Leistungsnachweis (unterschriebener Lieferschein, Abnahme-E-Mail), den Vertrag oder die Bestellung, falls vorhanden, und die Korrespondenz. Dasselbe Bündel dient der außergerichtlichen Phase und unverändert als Beweis im Mahnverfahren.
Sie halten eine unbezahlte spanische Rechnung? Die Prüfung ist kostenlos, der Schuldner wird binnen 24 Stunden kontaktiert, und Sie zahlen nur bei Erfolg.
Fall einreichen — Kostenlose Prüfung