Eine deutsche Firma, die zum ersten Mal eine Forderung gegen einen spanischen Kunden über eine spanische Inkassofirma einzieht, fragt am Anfang fast immer dasselbe: was kostet das eigentlich, und an welcher Stelle des Verfahrens fließt welche Gebühr. Die Antwort sortiert sich nach drei Honorarregimen, die in der Praxis kombiniert auftreten — die No-Win-No-Fee-Provision der Inkassofirma, die Pauschal- oder Stundenhonorare des spanischen abogado wenn der Fall eskaliert, und die festen Gebühren des spanischen Gerichtssystems plus Auslagen für burofax. Diese Seite zerlegt die Kostenstruktur transparent für den DACH-CFO, der eine erste Forderung kalkulieren will.
Welche Kostenpositionen ein DACH-Gläubiger erwartet
Die Inkassofirma im DACH-Geschäft arbeitet fast ausschließlich nach No-Win-No-Fee — das heißt, die Provision von 15-25% wird nur auf den realisierten Bruttobetrag fällig. Bruttobetrag bedeutet: Hauptforderung plus Verzugszinsen unter Ley 3/2004 plus EUR 40-Pauschale je Rechnung plus erstattete Inkassokosten unter Art.8.2. Auf eine EUR 10.000-Forderung mit zwölf Monaten Verzug entsteht ein Bruttoanspruch von rund EUR 11.255 — auf diese Bemessungsgrundlage wird die Provision berechnet, nicht auf die nominale Hauptforderung. Wenn nichts realisiert wird, fließen lediglich die Auslagen für burofax, und der DACH-Gläubiger trägt typischerweise nur EUR 30-90 effektive Aufwendungen.
Die Provisionsbandbreite hängt von drei Faktoren ab. Erstens vom Forderungsalter — Dossiers unter sechs Monaten werden zu 15-18% angenommen, Dossiers über zwei Jahre eher zu 22-25%. Zweitens von der Hauptforderungshöhe — Forderungen über EUR 50.000 erreichen häufig 12-15% Provision, Forderungen unter EUR 5.000 eher 22-25%. Drittens von der Schuldnerlokalität — Schuldner in Madrid, Barcelona oder Valencia mit aktiver Geschäftstätigkeit produzieren niedrigere Provisionen als Schuldner in ländlichen Regionen oder mit unklarer Vermögensstruktur. Die häufigste Konstellation eines DACH-Lieferanten mit einer EUR 8.000-15.000-Forderung gegen einen Schuldner in einer spanischen Großstadt landet typischerweise bei 18-22% Provision.
Was die EUR 40-Pauschale unter Ley 3/2004 für die Kostenrechnung bedeutet
Eine oft übersehene Kostenposition zugunsten des Gläubigers ist die EUR 40-Pauschale unter Ley 3/2004. Das spanische Gesetz gewährt dem B2B-Gläubiger eine Pauschale von EUR 40 pro überfällige Rechnung — ohne Schadensnachweis, ohne Antrag, automatisch. Wenn der DACH-Lieferant zwölf Monatsrechnungen offen hat, beträgt die kumulierte Pauschale EUR 480 zugunsten des Gläubigers. Diese Pauschale wird im monitorio-Antrag automatisch zur Hauptforderung addiert und ist Teil des realisierten Bruttobetrags, auf den die Inkassoprovision berechnet wird.
Hinzu kommen die angemessenen Inkassokosten unter Art.8.2 Ley 3/2004. Die Praxis spanischer Gerichte erkennt typischerweise EUR 50-200 Inkassokosten zusätzlich an, abhängig von der Forderungshöhe und der Dauer der Inkassoarbeit. Diese Kostenerstattung ist nicht garantiert — sie hängt vom richterlichen Ermessen ab — aber sie wird in der dominanten Mehrheit der unstrittigen monitorio-Verfahren tatsächlich zugesprochen. Für den DACH-CFO bedeutet das: die nominale Hauptforderung von EUR 8.000 generiert einen Bruttoanspruch von rund EUR 9.012 (siehe Wirtschaftlichkeit EUR 8.000 in Spanien), und die Inkassoprovision wird auf diese erweiterte Bemessungsgrundlage berechnet, nicht auf die EUR 8.000.
Vergleich der drei Honorarregime nach Eskalationsstufe
Die wichtigste Erkenntnis für den DACH-CFO bei der Kostenkalkulation ist diese: der Großteil aller spanischen B2B-Inkassofälle bleibt im burofax- oder monitorio-Stadium, in dem das No-Win-No-Fee-Modell vollständig greift. Eskalation in juicio verbal oder juicio ordinario ist die statistische Minderheit — typischerweise unter 25% aller Dossiers. In dieser Minderheit wird das Honorarregime hybrid: die Inkassofirma reduziert ihre Provision oft auf 8-12%, und der spanische abogado rechnet pauschal oder nach Stundensatz parallel ab. Die Faustregel: kalkulieren mit 18-22% Bruttoprovision für die EUR 8.000-Forderung und mit 12-15% Bruttoprovision für Forderungen über EUR 50.000. Die EUR 40-Pauschale unter Ley 3/2004 gehört dabei in jeder Konstellation zur Bemessungsgrundlage.
Wer trägt die Kosten am Ende — Schuldner oder Gläubiger ?
Im spanischen Recht gilt das principio de vencimiento objetivo: die Kosten des Verfahrens trägt grundsätzlich die unterlegene Partei. Wenn der DACH-Gläubiger das monitorio erfolgreich durchläuft und der Schuldner schweigt oder verliert, wird der Schuldner zur Tragung der Verfahrenskosten, der Gerichtsgebühren und der angemessenen Inkassokosten unter Art.8.2 Ley 3/2004 verurteilt. In der praktischen Umsetzung bedeutet das, dass der DACH-Gläubiger die EUR 40-Pauschale plus Verzugszinsen plus rund EUR 50-200 angemessene Inkassokosten zusätzlich zur Hauptforderung einziehen kann — alles als Teil des realisierten Bruttobetrags, auf den die Inkassoprovision berechnet wird. Anders gesagt: die Inkassoprovision wird wirtschaftlich teilweise vom spanischen Schuldner getragen, weil die Bemessungsgrundlage durch die statutarischen Zuschläge erweitert wird. Wenn der spanische Schuldner allerdings in concurso de acreedores nach TRLC RDL 1/2020 ist, kollabiert diese Mechanik — die Quote wird auf den anerkannten crédito berechnet, ohne Garantie auf Vollerstattung der Verfahrenskosten.




